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Strafbefehl gegen Geschäftsführer eines Göppinger Fleisch- und Zerlegebetriebes wegen Lebensmittelvergehen

Datum: 18.09.2006

Kurzbeschreibung: 

Strafbefehl gegen Geschäftsführer eines Göppinger Fleisch- und Zerlegebetriebes wegen Lebensmittelvergehen

 

 

Das Amtsgericht Göppingen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm Strafbefehl gegen den Geschäftsführer eines Göppinger Fleisch- und Zerlegebetriebes wegen insgesamt 31 lebensmittelrechtlichen Vergehen erlassen und antragsgemäß eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt, deren Vollstreckung bei Zahlung eines vierstelligen Betrages in Raten zur Bewährung ausgesetzt wird.

 

Die Strafverfolgungsbehörde legt dem anwaltlich vertretenen Mann zur Last, in der Zeit von September 2002 bis zu einer Betriebskontrolle am 28. November 2005 in einem Tiefkühlraum seiner Firma neben ordnungsgemäßer Tiefkühlware tiefgefrorene Fleischprodukte, vor allem Geflügelfleischerzeugnisse, für Verkaufszwecke bereitgehalten zu haben, obwohl deren Verbrauchsdaten abgelaufen waren bzw. die Erzeugnisse nicht unmittelbar im Anschluss an das Zerlegen tiefgefroren wurden und somit verspätet eingefroren sowie teilweise umetikettiert wurden. Vereinzelt sei die Ware auch deutlich überlagert und wegen starken Gefrierbrandes verkehrsuntauglich bzw. ranzig gewesen.

 

Die Staatsanwaltschaft sieht hierin Vergehen des vorsätzlichen Inverkehrbringens nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel nach den §§ 52 Abs. 1 Nr. 9, 17 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (Taten bis 06.09.2005) bzw. Vergehen des vorsätzlichen Inverkehrbringens von nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln nach den §§ 59 Abs. 1 Nr. 8, 11 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Taten ab dem 07.09.2005), jeweils in Tateinheit mit einem Vergehen der vorsätzlichen Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der jeweils einschlägigen Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung.

 

Die Tatvorwürfe betreffen mehr als 1.100 Kilogramm Fleisch, insbesondere Geflügel, zu einem kleinen Teil aber auch Reh- und Kaninchenfleisch. Anlässlich der auf Grund eines anonymen Hinweises erfolgten Durchsuchungsaktion im November 2005 wurden mehr als 4.000 Kilogramm Fleisch in einer Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt. Verlässliche Hinweise darauf, dass überlagertes oder verdorbenes Fleisch zuvor tatsächlich an Verbraucher veräußert wurde, liegen nicht vor. Ein Zusammenhang mit den gegenwärtig mit starker Resonanz in den Medien und in der Öffentlichkeit diskutierten mutmaßlichen Verstößen einer Münchener Import-Export-Firma gegen das Lebensmittelrecht besteht nicht.

 

Die Ermittlungen der Lebensmittelkontrolleure des Landratsamts Göppingen, der Polizeidirektion Göppingen und der Staatsanwaltschaft Ulm, zu denen die Staatsanwaltschaft Ulm und die Polizeidirektion Göppingen bereits am 30. November sowie am 2. Dezember 2005 gemeinsame Pressemitteilungen veröffentlicht haben, sind damit abgeschlossen.

 

Der Angeschuldigte, der sich über seinen Verteidiger zu den Tatvorwürfen geäußert hat, kann binnen zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen. Für den Fall des Einspruchs wird über die Tatvorwürfe vom Strafrichter beim Amtsgericht Göppingen in öffentlicher Hauptverhandlung zu entscheiden sein. Verzichtet der Angeschuldigte auf einen Einspruch oder nimmt er einen solchen später zurück, so wird der Strafbefehl – wie ein Urteil – rechtskräftig.

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