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Staatsanwaltschaft Ulm erhebt Mordanklage

Datum: 19.10.2006

Kurzbeschreibung: 

Staatsanwaltschaft Ulm erhebt Mordanklage

 

Ulm.Göppingen

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat binnen eines Monats nach der Tat gegen einen 48 Jahre alten Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Dem gelernten Gärtner und zuletzt arbeitslosen Mann wird vorgeworfen, am Morgen des 22. September 2006 seinen 34 Jahre alten Zimmergenossen in einem Männerwohnheim in Göppingen mit einem Jagdmesser erstochen zu haben. Er habe den im Bett liegenden, ihm den Rücken zukehrenden Tatopfer unversehens in Tötungsabsicht drei Stiche in den Rücken versetzt. Einer der drei wuchtvollen Stiche habe die Lungenschlagader verletzt und zum Tode geführt.

 

Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte räumt die Tatbegehung ein, bezeichnet sie im Nachhinein allerdings als auch ihm selbst unerklärlichen „Ausraster“. Er habe lediglich seinem Zimmergenossen, der geschnarcht und über dessen Verhalten er sich im Verlauf des Zusammenwohnens zunehmend geärgert habe, einen „Denkzettel“ verpassen wollen.

 

Da das Tatopfer mit einer solchen Attacke nicht rechnete, geht die Staatsanwaltschaft von einer heimtückischen und aus niedrigen Beweggründen erfolgten Tötung, mithin vom Vorliegen eines Verbrechens des Mordes gemäß § 211 StGB aus.

 

Mit der Strafsache befasst ist die Große Strafkammer des Landgerichts Ulm als Schwurgerichtskammer. Ihr obliegt die Entscheidung über die Zulassung der Anklage sowie die Durchführung des weiteren Strafverfahrens.

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