• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Staatsanwaltschaft erhebt Anklagewegen tödlichem Bahnunfall am Bahnübergang "Pfauen"

Suchfunktion

Staatsanwaltschaft erhebt Anklagewegen tödlichem Bahnunfall am Bahnübergang "Pfauen"

Datum: 31.10.2006

Kurzbeschreibung: 

 

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen tödlichem Bahnunfall am Bahnübergang "Pfauen"

Ulm. Munderkingen

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Ulm gegen einen 29 Jahre alten Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

 

Am 06. März diesen Jahres wurde ein 18-jähriger Autofahrer mit seinem PKW auf dem Bahnübergang „Pfauen“, der Kreuzung der L 257 zwischen Munderkingen und Rottenacker mit der Bahnlinie Sigmaringen - Ulm, von einem Regionalzug erfasst und getötet. Die Ermittlungen ergaben, dass die Schranken des Bahnübergangs zum Unfallzeitpunkt geöffnet waren und auch die Lichtsignalanlage nicht aufgeleuchtet hatte (wir berichteten mit Pressemitteilung vom 07.03.2006).

 

Die umfangreichen Ermittlungen von Bundes- und Landespolizei unter Einschaltung eines Gutachters des Eisenbahnbundesamtes in Stuttgart führten die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass der Unfall auf menschliches Versagen des damals Dienst tuenden Fahrdienstleiters des Bahnhofs Munderkingen zurückzuführen ist.

 

Am Abend des 06. März konnte wegen einer Störung die sog. „Fahrberechtigung“ nicht vom Fahrdienstleiter des Bahnhofs Rottenacker an seinen Kollegen in Munderkingen übergeben werden. Das bedeutet, dass der Fahrdienstleiter des Munderkinger Bahnhofs aus Rottenacker einfahrende Züge nicht weiterfahren lassen konnte.

 

Deshalb konnten Züge zwischen den Bahnhöfen Munderkingen und Rottenacker bis zur Behebung des Fehlers nur noch „auf Ersatzsignal fahren“. Die automatisierte Stellung des Hauptsignals war somit nicht mehr möglich, sondern musste von Hand vorgenommen werden. Dabei übersah der Fahrdienstleiter des Bahnhofs Munderkingen, welcher normalerweise an einem anderen Bahnhof Dienst tut und an diesem Tage nur vertretungsweise in Munderkingen tätig war, dass der Bahnübergang „Pfauen“ „bei Fahrt auf Ersatzsignal“ aus dem Bahnhof Munderkingen nicht automatisch gesichert war. Der Bahnübergang hätte vielmehr vom Fahrdienstleiter durch einen extra Tastendruck auf seinem Stelltisch gesondert geschlossen werden.

 

Das Amtsgericht Ulm wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Vor Gericht wird dann auch zu klären sein, warum das am Bahnübergang „Pfauen“ für Fahrten auf Ersatzsignal vorhandene System dem Angeschuldigten nicht bekannt war und warum er zudem eine entsprechende Warnmeldung auf seinem Stelltisch nicht beachtet hatte.

Fußleiste