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Tragischer Unfall bei Osterfeuer 2005 in Rechberghausen - Staatsanwaltschaft weist Kritik an Strafverfahren zurück

Datum: 06.11.2006

Kurzbeschreibung: 

Tragischer Unfall bei Osterfeuer 2005 in Rechberghausen - Staatsanwaltschaft weist Kritik an Strafverfahren zurück

 

Ulm.Göppingen

 

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Kritik von Landrat Franz Weber, Göppingen, über den Ausgang des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht Göppingen mit Nachdruck zurückgewiesen. Landrat Weber hatte schriftlich darüber Klage geführt, dass das Ergebnis der Strafverfolgung in Sachen Osterfeuer trotz der Schwere der Verletzungen „von niemand verstanden“ werde. Um einer scheinbaren Gerechtigkeit willen sei sehr viel Schaden für das Ehrenamt angerichtet worden. Damit sei dem für unsere Gesellschaft so wichtigen Ehrenamt von Staatsanwaltschaft und Gericht ein nicht mehr gut zu machender „Bärendienst“ erwiesen worden.

 

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Ulm, Dr. Wolfgang Zieher, hat in seinem Antwortschreiben an Landrat Weber betont, dass Staatsanwaltschaft und Gericht das Verfahren durchgängig mit Augenmaß und ohne jeden falschen Verfolgungseifer geführt haben. Der Justiz sei sehr wohl bewusst gewesen, dass der Unfallvorgang tragische, schicksalhafte Züge aufwies und keinem der Angeklagten ein die Integrität der Persönlichkeit in Zweifel ziehender Tatvorwurf zu machen war. Die Vorgehensweise der Justiz, die an Gesetz und Recht gebunden sowie der Gesamtheit der Bürger verpflichtet sei, sei behutsam, die strafrechtliche Reaktion angemessen gewesen. Dies sei in der Bevölkerung durchaus auch auf Zustimmung und Verständnis gestoßen. Nicht zuletzt im Interesse der Vermeidung entsprechender Vorkommnisse in Zukunft müsse klargestellt und dürfe nicht verheimlicht werden, dass gesetzlich vorgegebene Verhaltenspflichten auch von ehrenamtlich tätigen Mitbürgern eingehalten werden müssen. Dass das Engagement ehrenamtlich Tätiger auch von der Justiz geschätzt und unterstützt werde, zeige schon die Zuweisung nicht unerheblicher Geldbußen durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften an zahlreiche gemeinnützige Vereine.

 

Bei dem Osterfeuer 2005 in Rechberghausen waren zwei Frauen – eine davon schwer – durch umstürzende Holzteile verletzt worden.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das beiliegende Antwortschreiben vom 3. November 2006 verwiesen.

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