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Heroinschmuggler im Zug gefasst - Postwendende Anklage zum Schöffengericht Ulm

Datum: 16.11.2006

Kurzbeschreibung: 

Heroinschmuggler im Zug gefasst – Postwendende Anklage zum Schöffengericht Ulm

 

Zollbeamte der Mobilen Kontrollgruppe Pfullingen haben am 26. Oktober 2006 im Zug von Amsterdam nach München in Höhe Göppingen bei einem 30-jährigen Mann aus München 62 Gramm Heroin und 13,5 Gramm Kokain gefunden. Bei einer routinemäßigen Kontrolle fiel den Beamten im Bezirk Göppingen anhand der Fahrscheine auf, dass der Fahrgast nur einige Stunden Aufenthalt in den Niederlanden hatte. Ein Drogenschnelltest schlug positiv an. Schließlich räumte der Mann ein, in Holland Drogen konsumiert zu haben; weiteres Rauschgift habe er aber nicht dabei. Eine anschließende körperliche Durchsuchung ließ den Verdacht aufkommen, dass der 30-jährige Reisende in seinem Körper Rauschgift mitführte. Eine daraufhin durchgeführte ärztliche Untersuchung in einem Ulmer Krankenhaus, bei der auch ein Röntgengerät zum Einsatz kam, wies zwei Fremdkörper im Darm nach. Hiermit konfrontiert, gestand der Mann ein, dass es sich um Heroin und Kokain handele. Im weiteren Verlauf kamen dann auch rund 61,5 Gramm Heroin und 13,4 Gramm Kokain zu Tage.

 

Der Behauptung des Beschuldigten, er habe das Rauschgift in Utrecht/Niederlande für nur 800,00 Euro und nur für den Eigenbedarf erworben, schenkte die Staatsanwaltschaft Ulm keinen Glauben. Bereits am 8. November 2006 erhob sie Anklage wegen eines Verbrechens der unerlaubten Einfuhr und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dabei ging sie davon aus, dass das ins Land geschmuggelte Rauschgift nicht nur zum Eigenverbrauch, sondern auch zum Weiterverkauf bestimmt war.

 

Das Vorstrafenverzeichnis des in München wohnhaften, berufsunfähigen Mannes weist einschlägige Voreintragungen auf. Das Amtsgericht Göppingen hat gegen ihn Haftbefehl erlassen. Zur Zeit befindet er sich in Untersuchungshaft im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Das Schöffengericht beim Amtsgericht Ulm hat nun über den Fortgang des Strafverfahrens zu entscheiden.

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